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Gas und Landstrom versorgen Kühlschrank, Heizung und Kaffeemaschine, sind aber auch die zwei Anlagen im Camper, bei denen Fehler gefährlich werden. Für die Gasanlage gibt es seit Juni 2025 wieder eine feste Prüfpflicht. Beim Strom sind Kabel und Absicherung entscheidend.
§ 60 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung verpflichtet Halter zulassungspflichtiger Fahrzeuge, Flüssiggasanlagen prüfen zu lassen, die nicht dem Antrieb dienen. Das betrifft Kocher, Heizung, Kühlschrank und Boiler in Wohnmobilen und Wohnwagen. Prüfgrundlage ist das Arbeitsblatt G 607 des DVGW. Geprüft werden muss:
Nach einer Übergangsfrist von zwölf Monaten gilt die Pflicht seit dem 19. Juni 2025. Die Prüfung ist eigenständig und nicht mehr an die Hauptuntersuchung gekoppelt; die Prüfung flüssiggasbetriebener Heizungen bleibt laut AUTOHAUS zusätzlich Teil der HU. Prüfen dürfen Sachkundige, etwa an TÜV-Prüfstellen, in Fachwerkstätten oder mobile Prüfdienste.
| Prüffrist überschritten um | Verwarnungsgeld |
|---|---|
| 2 bis 4 Monate | 15 € |
| 4 bis 8 Monate | 25 € |
| mehr als 8 Monate | 60 € |
Wichtiger als das Bußgeld ist der Nachweis: Der ADAC zählt den Nachweis einer gültigen Gasprüfung zur Grundausstattung für den Wohnmobilurlaub, weil Campingplätze und Fähren ihn verlangen können. Leg die Prüfbescheinigung zu den Fahrzeugpapieren.
Der größte Verbraucher ist die Heizung. Für die verbreitete Truma Combi 4 nennen Händlerdatenblätter einen Gasverbrauch von etwa 160 g pro Stunde bei 2.000 W und 335 g pro Stunde bei 4.000 W Heizleistung. Kochen und ein Absorberkühlschrank auf Gas brauchen deutlich weniger; die Werte deiner Geräte stehen in deren Gebrauchsanweisung.
| Beispiel | Annahme | Verbrauch | Reicht eine 11-kg-Flasche |
|---|---|---|---|
| Sommer, nur Kochen und Kühlschrank auf Gas | zusammen 0,4 kg pro Tag | 2,8 kg pro Woche | etwa 27 Tage |
| Übergangszeit, Heizung morgens und abends | 6 h mit 160 g/h plus 0,4 kg | ca. 1,4 kg pro Tag | etwa 8 Tage |
| Winter, Heizung lange auf hoher Stufe | 12 h mit 250 g/h plus 0,4 kg | ca. 3,4 kg pro Tag | etwa 3 Tage |
Daraus folgen zwei praktische Regeln: Für Touren in der kalten Jahreszeit fährst du immer mit zwei Flaschen, und du tauschst die erste, sobald sie leer ist, nicht erst, wenn auch die zweite schwächelt. Im Winter gilt zusätzlich: nur Propan oder ein Gemisch mit hohem Propananteil, weil Butan unter etwa 0 °C kaum noch verdampft (siehe Wintercamping).
| Lösung | Vorteil | Haken |
|---|---|---|
| Tauschflasche | keine Anschaffung über das Pfand hinaus, überall in Deutschland verbreitet | im Ausland andere Systeme und Anschlüsse, Tausch nur zu Öffnungszeiten |
| Tankflasche (im Gaskasten) | an LPG-Tankstellen nachfüllbar, wo das erlaubt ist | Befüllen an LPG-Tankstellen ist in Deutschland laut promobil derzeit verboten |
| Fest eingebauter Tank | an LPG-Tankstellen befüllbar, auch in Deutschland | Einbau durch einen Fachbetrieb kostet mehr und belegt Platz unter dem Fahrzeug |
Für Tankflaschen schreibt die G 607 nach promobil (Juli 2026) unter anderem einen Füllstopp per Ventil bei 80 Prozent, eine Füllstandsanzeige, eine Sicherheitskupplung zwischen Flasche und Füllstutzen und einen Füllschlauch vor, der nicht durch den Wohnraum führt. Der Füllanschluss sitzt außen, mindestens 50 cm von Fenstern und Heizungskamin entfernt, und alle zehn Jahre ist eine Behälterprüfung fällig. Die 20 Prozent Reserve sind nötig, weil sich Flüssiggas bei Wärme ausdehnt.
Entscheidungshilfe: Wenn du vor allem in Deutschland und im Sommer unterwegs bist, reichen zwei Tauschflaschen. Wenn du lange Wintertouren oder Reisen in Länder mit anderen Flaschensystemen planst, lohnt sich ein fest eingebauter Tank, weil du ihn an Autogas-Tankstellen füllen darfst.
Auf Campingplätzen und an vielen Wohnmobilstellplätzen gibt es Strom über blaue CEE-Steckdosen für 230 Volt. Für die Leitung zwischen Säule und Fahrzeug nennt camperstyle unter Verweis auf DIN VDE 0100-721 (Ausgabe 2019-10):
Im Ausland triffst du oft auf Schuko-Steckdosen. Ein Adapter von Schuko auf CEE ist verbreitet, entspricht nach camperstyle aber streng genommen nicht den Vorschriften. Nimm ihn trotzdem mit und kläre vor Ort, welche Dose du nutzen darfst.
Stromsäulen sind meist mit 4 bis 16 Ampere abgesichert, außerdem sollte ein Fehlerstromschutzschalter vorhanden sein. Die verfügbare Leistung ergibt sich aus Spannung mal Strom:
| Absicherung | Leistung bei 230 V |
|---|---|
| 4 A | ca. 920 W |
| 6 A | ca. 1.380 W |
| 10 A | ca. 2.300 W |
| 16 A | ca. 3.680 W |
Rechne alle Geräte zusammen, die gleichzeitig laufen. Laut camperstyle reichen 4 A etwa für Kühlschrank und Fernseher. Heizlüfter und Klimaanlagen brauchen eine höhere Absicherung.
Im Fahrzeug sitzen meist zwei eigene Sicherungsautomaten in der Nähe der Einspeisedose. Löst die Sicherung an der Säule aus, schalte zuerst große Verbraucher aus, bevor du den Platzwart rufst. Immer mehr Plätze rechnen nach Verbrauch statt pauschal ab.
Auf Stellplätzen ohne Stromsäule versorgt die Bordbatterie Licht, Wasserpumpe, Heizungsgebläse und Ladegeräte. Wie lange sie reicht, rechnest du in Wattstunden: Kapazität in Amperestunden mal Nennspannung.
| Verbraucher (Rechenbeispiel) | Leistung | Stunden pro Tag | Wh pro Tag |
|---|---|---|---|
| Kompressorkühlschrank, Durchschnitt | 40 W | 24 | 960 |
| Licht (LED) | 15 W | 4 | 60 |
| Laptop laden | 60 W | 3 | 180 |
| Wasserpumpe, Heizungsgebläse, Handys | 100 | ||
| Summe | 1.300 Wh |
Eine Lithiumbatterie mit 100 Ah und 12,8 V speichert rechnerisch 1.280 Wh. Im Beispiel wäre sie nach einem Tag leer, wenn nichts nachlädt. Wie viel der Nennkapazität du nutzen darfst, gibt der Batteriehersteller an. Der ADAC nennt für autarkes Stehen eine zweite Bordbatterie, ausreichend Solarfläche, einen Sinus-Wechselrichter und einen Ladebooster für das Laden während der Fahrt; Lithiumbatterien werden dort empfohlen.
Entscheidungshilfe: Wenn du meist auf Campingplätzen mit Strom stehst, reicht die serienmäßige Batterie. Wenn du regelmäßig zwei oder mehr Nächte ohne Landstrom stehst, plane Solar und Ladebooster ein und rechne vorher deinen Tagesbedarf wie oben.
Nein. Seit dem 19. Juni 2025 ist die Prüfung nach G 607 eine eigene Pflicht unabhängig von der Hauptuntersuchung. Die Prüfung von Flüssiggas-Heizungen bleibt laut AUTOHAUS zusätzlich Teil der HU.
In Deutschland ist das Befüllen von Tankflaschen an LPG-Tankstellen laut promobil (Juli 2026) derzeit nicht erlaubt; fest eingebaute Tanks dürfen dort befüllt werden. Im Ausland gelten eigene Regeln.
Große Verbraucher wie Wasserkocher, Heizlüfter oder Föhn ausschalten und erst dann wieder einschalten lassen. Löst sie ohne große Verbraucher aus, liegt eventuell ein Fehler im Kabel oder Fahrzeug vor: Kabel abziehen und prüfen lassen.
Geprüft im Oktober 2026. Gesetze und Preise ändern sich; maßgeblich ist die jeweils aktuelle Fassung.
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